Reinigung für Restaurants, Bäckereien, Cafés, Kantinen und Bars in Hamburg – nach Betriebsschluss oder vor der Öffnung, nach festem Leistungsverzeichnis.
In einem Büro ist Schmutz trocken. In der Gastronomie ist er es nie. Fett legt sich als Film über Böden, Sockelleisten, Stuhlbeine und Türklinken, bindet dort Staub und wird mit jedem Tag zäher. Ein Wischmopp mit Allzweckreiniger schiebt diesen Film nur um – sichtbar wird das erst, wenn der Boden bei Nässe rutschig wird und jemand ausrutscht.
Deshalb ist Gastronomie eine eigene Kategorie: andere Mittel, andere Frequenz, andere Zeiten. Und andere Prioritäten – in einem Betrieb, der sechs Tage die Woche geöffnet hat, zählt nicht, was einmal im Quartal gemacht wird, sondern was jede Nacht passiert.
Dazu kommt ein Detail, das Gastronomen kennen: Gäste beurteilen die Küche, die sie nie sehen, nach dem Gäste-WC, das sie sehen. Das ist unfair und trotzdem der Maßstab, an dem Bewertungen entstehen.
Wie die laufende Reinigung bei uns organisiert ist – feste Teams, Vertretung bei Ausfall, Leistungsverzeichnis – steht auf der Seite zur Unterhaltsreinigung.

Gastraum, Sanitär, Küchenfläche, Bodenbeläge und Öffnungszeiten. Am besten außerhalb des Service – im laufenden Betrieb sieht man nichts und stört alle.
Schriftlich festgehalten, was täglich läuft, was wöchentlich und was im längeren Turnus – und was ausdrücklich beim Küchenteam bleibt.
Aus Fläche, Bereichen und Frequenz ergeben sich die Stunden, daraus der Preis. Bei täglicher Reinigung kennen Sie Ihre Kosten auf den Monat genau.
Einweisung des Teams, dokumentierte Schlüsselübergabe, Alarmcode nur an die eingeteilten Kräfte – bei Nachtreinigung der wichtigste Punkt.
Art des Betriebs, ungefähre Fläche und Öffnungszeiten genügen für den Anfang. Wir melden uns und stimmen einen Termin außerhalb Ihres Service ab.
Beides ist möglich, und beides hat seinen Platz. Ein Restaurant, das bis Mitternacht Gäste hat, wird nach Betriebsschluss gereinigt. Eine Bäckerei, in der um vier Uhr der Ofen anspringt, wird am Abend davor gemacht. Bei Kantinen liegt das Fenster oft am späten Nachmittag.
Nachtreinigung ist der Punkt, an dem viele Anbieter abwinken – für uns ist sie Teil des Geschäfts. Was dafür geklärt sein muss, ist der Zugang: Schlüssel oder Transponder, Alarmcode, und wer im Zweifel erreichbar ist. Das wird dokumentiert und liegt nur bei den Kräften, die tatsächlich in Ihrem Betrieb eingeteilt sind.
Bei Bars, Clubs und Eventgastronomie kommt Unregelmäßigkeit dazu: Nach einer Veranstaltung ist der Aufwand ein anderer als an einem ruhigen Dienstag. Solche Einsätze vereinbaren wir zusätzlich zum festen Turnus, statt sie in eine Pauschale zu pressen, die dann für keine Seite passt.
Küchen- und Thekenböden sind rutschhemmend ausgelegt – genau diese Struktur hält Fett besonders gut fest. Wird sie nicht regelmäßig entfernt, verliert der Boden die Eigenschaft, für die er eingebaut wurde. Das merkt man nicht beim Hinsehen, sondern wenn jemand ausrutscht, und dann ist es der Arbeitsunfall Ihres Mitarbeiters.
Deshalb behandeln wir Küchen- und Thekenböden anders als Gastraumböden: mit fettlösenden Mitteln in der dafür vorgesehenen Konzentration und mit Werkzeug, das in die Struktur hineinarbeitet statt darüber hinweg. Das dauert länger als einmal Wischen und ist der Grund, warum Gastronomie pro Quadratmeter mehr kostet als ein Büro.
Arbeitsflächen und Geräte. Alles, worauf Lebensmittel verarbeitet werden – Arbeitstische, Schneidebretter, Kombidämpfer, Fritteusen, Kühlung – bleibt beim Küchenteam. Das ist Teil des Küchenablaufs und der Eigenkontrolle nach HACCP, nicht der Gebäudereinigung.
Dunstabzugshauben, Fettfilter und Lüftungskanäle. Übernehmen wir nicht. Fettablagerungen in Abluftkanälen sind ein Brandrisiko, die Reinigung ist in der VDI 2052 geregelt und gehört in die Hände eines Fachbetriebs, der ein Protokoll dazu ausstellt – das Ihre Versicherung im Schadensfall sehen will. Wir sagen Ihnen gern, worauf Sie bei der Auswahl achten sollten.
Der Hygieneplan Ihres Betriebs. Der liegt bei Ihnen. Was wir übernehmen, halten wir im Leistungsverzeichnis fest, damit beide Seiten wissen, wo die Grenze verläuft – und damit bei einer Begehung klar ist, wer wofür zuständig ist.
Weitere Objektarten: Büroreinigung · Praxisreinigung · KITA-Reinigung · Grundreinigung · Treppenhausreinigung · Fensterreinigung
Danach höchstens drei Monate. Wenn die Leistung stimmt, brauchen wir keine Laufzeit, die Sie bindet.
Böden und Wandflächen ja – Fliesen, Sockel, Abläufe und den Fettfilm, der sich dort festsetzt. Arbeitsflächen, Schneidebretter und Geräte bleiben beim Küchenteam: Das gehört zur Eigenkontrolle Ihres Betriebs und nicht zur Gebäudereinigung. Diese Trennung halten wir im Leistungsverzeichnis fest.
Nein. Fettablagerungen in Hauben und Abluftkanälen sind ein Brandrisiko, die Reinigung ist in der VDI 2052 geregelt und gehört in die Hände eines Fachbetriebs, der ein Protokoll ausstellt – genau das will Ihre Versicherung im Schadensfall sehen. Wir nehmen das bewusst nicht in unser Angebot.
Nach Betriebsschluss oder vor der Öffnung, je nach Betrieb. Ein Restaurant mit Gästen bis Mitternacht wird nachts gemacht, eine Bäckerei mit Ofenstart um vier am Abend davor, eine Kantine oft am späten Nachmittag. Nachtreinigung ist für uns normal – viele Anbieter winken genau da ab.
Ja. Verkaufsraum, Thekenaußenseite, Sitzbereich, Sanitär und Böden. Bäckereien haben besonders frühe Zeiten und meistens täglichen Turnus – das planen wir entsprechend ein.
Gehört zum Standard, inklusive Flächendesinfektion und Nachfüllen der Verbrauchsmaterialien. In der Gastronomie ist das der Bereich mit der größten Wirkung nach außen: Gäste schließen vom Zustand des WCs auf die Küche, die sie nie sehen.
In Betrieben mit täglichem Service in der Regel täglich – alles andere holt der Fettfilm wieder ein. Einzelne Bereiche laufen in längeren Turnussen, etwa Fenster oder Lagerböden. Was täglich, wöchentlich oder seltener passiert, steht im Leistungsverzeichnis.
Ja, zusätzlich zum festen Turnus. Nach einer Veranstaltung ist der Aufwand ein anderer als an einem ruhigen Dienstag – solche Einsätze rechnen wir separat ab, statt sie in eine Pauschale zu pressen, die dann für keine Seite passt.
In den ersten sechs Monaten gar nicht – dieser Zeitraum läuft ohne Kündigungsfrist. Danach gilt eine Frist von höchstens drei Monaten. Jahresverträge gibt es bei uns nicht. Gerade in der Gastronomie, wo sich Konzepte und Auslastung ändern, ist das für beide Seiten sinnvoll.
Gastronomie kostet pro Quadratmeter mehr als ein Büro, und zwar aus einem nachvollziehbaren Grund: Fett braucht mehr Zeit und andere Mittel als Staub, und gereinigt wird meist täglich statt zweimal die Woche. Der Preis ergibt sich aus Fläche, Bereichen und Frequenz – gerechnet wird nach der Besichtigung, mit ausgewiesenen Stunden.
Rufen Sie an – meistens ist das schneller als jedes Formular. Wir klären in fünf Minuten, ob eine Besichtigung nötig ist und wann sie passt.
VITAM Gebäudereinigung
Uhlenhorster Weg 5a, 22085 Hamburg
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